Das Kritik-Blog

Kollateralkritik zum Treiben unserer Mitmenschen

Montag, Januar 21, 2008

Versteckte Vertragsbedingungen oft ungültig

Freenet™ macht es. 1und1™ macht es - viele machen es. Und schämen sich nicht. Sie stellen Ihre Vertragsbedingungen - auch in Anzeigen - so unleserlich dar, dass man oft nur unter Zuhilfenahme einer Lupe und mit heller Ausleuchtung des Blattes etwas entziffern kann. Dem Provider 'Freenet™' - ohnehin nicht selten im Visier der Kritik bei Computerbild - hat nun einen Prozess verloren.

Die kleingedruckten Vertragsbedingungen dienen seit Urzeiten dazu, die auf dem bürgerlichen Gesetzbuch basierenden Rechte des Kunden einzuschränken. Doch glücklicherweise lassen sich nicht alle Verbraucher gesetzeswidrige Bedingungen und andere Tricks gefallen - einige wenige besitzend ausreichend Aggressionspotential und Geld, um derartiges gerichtlich klären zu lassen. Oder sie klären es - wie hier - mit Unterstützung der Verbraucherzentrale - die bekanntlich auch von den armen Rechtsanwalts-Politikern wie dem Hamburger Bürgermeister von Beust gerne genutzt wird [siehe Blogbeitrag: 'Wenn der Computer dreimal klingelt...'].

Ergebnis dieser Auseinandersetzung: Sind die Geschäftsbedingungen derart klein gedruckt, dass sie auch unter Zuhilfenahme einer Lupe kaum zu lesen sind, gelten sie nicht. Und wenn diese ungültig oder nicht existent sind, treten an deren Stelle die Bedingungen des bürgerlichen Gesetzbuches. Und diese sind durchweg kundenfreundlicher als das von Anwälten ausgeklügelte Gedöns der Unternehmen. So geschlossene Verträge können nach Angaben der Verbraucherzentrale jederzeit widerrufen oder gekündigt werden.

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