Das Kritik-Blog

Kollateralkritik zum Treiben unserer Mitmenschen

Donnerstag, November 03, 2005

Schmerzensgeld für Architekten

Sie bauen Sich ein Haus. Das geht nicht ohne einen Architekten. Jahre später bauen Sie etwas an oder verändern die Außenansicht. Das dürfen Sie so nicht einfach tun. Das sind 'Entstellungen' und die tun dem Architekten weh - und wenn er schlecht drauf ist oder finanzielle Not leidet oder noch nicht genug Geld auf dem Konto hat, kann er Sie nun auf Schmerzensgeld(!) verklagen (LG München I, Urteil vom 20.01.2005 - 7 O 6364/04):
"Ein Bauwerk ist nach § 14 UrhG entstellt, wenn aus der Perspektive eines Durchschnittsbetrachters eine besonders schwerwiegende Beeinträchtigung vorliegt, die geeignet ist, die geistigen und persönlichen Interessen des Urhebers an dem Werk zu beeinträchtigen und das Änderungsinteresse des Eigentümers das Bestands- und Integritätsinteresse des Architekten nicht überwiegt."
Aber es kommt noch besser: Es ist nicht möglich, schon im Architektenvertrag zu vereinbaren, daß er hierauf verzichtet.

Wer schon einmal erfahren hat, wie schwer in Deutschland Schmerzensgeld für körperliche Schädigungen - beispielsweise durch ärztliche Kunstfehler oder Körperverletzungen - zu erlangen ist, der wird sich im Anblick dieses Irrsinns an den Kopf fassen. Juristen basteln sich eine eigene Realität, wenn Sie die der Mitmenschen aus den Augen verloren haben.

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