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16. April 2008

Wie der Mutter helfen?

Meine Schwester bekam das Haus meiner Mutter überschrieben unter der Bedingung eines lebenslangen Wohnrechts. Sie zog vor Jahren mit Ihrem gutmütigen Mann ein, übernahm nach und nach die immer intensivere Betreuung und Pflege. Nun ist meine Mutter so verwirrt, dass sie trotz der Bitte, nichts mehr zu kochen, immer wieder den Herd anlässt, vieles vergisst und jede Reinigung ihres Wohnbereichs oder auch nur das Lüften ablehnt. Meine Schwester schafft es nicht, von ihr dieses Mindestmaß an Zustimmung einzufordern. Auch ist absehbar, dass sie ohne externe Hilfen - die meine Mutter ebenfalls ablehnt - bald am Ende ihrer Kräfte und ihrer Ehe ist. Ich werde von meiner Mutter hinausgeworfen, wenn ich das Thema anschneide. Was tun?

Kristina L., Hamburg


Einerseits scheint Ihre Schwester in der moralischen Falle festzusitzen, Ihrer Mutter eine lebenslange Betreuung zugesichert zu haben, die im grundbuchlich eingetragenem Wohnrecht Ausdruck findet. Diese zugesagte Betreuung lässt sich so jedoch nicht einlösen. In guten Tagen abgegebene, gut gemeinte Versprechen dieser Art können auch an anderen neu hinzutretenden Umständen scheitern - ein Unfall, eine Krankheit oder unerwartete Einschnitte in der finanziellen Situation. Der erste Schritt ist nun die Einsicht, dass die seinerzeit getroffene Vereinbarung eine beidseitige Verpflichtung beinhaltete - nämlich auch die unausgesprochene Ihrer Mutter, alles dazu beizutragen, damit die Tochter die Betreuung arrangieren kann. Diesen Teil der Vereinbarung hat sie gebrochen. Denn wäre Ihrer Schwester bekannt gewesen, dass Ihre Mutter derart unkooperativ werden würde, hätte sie die aus einer solchen Haltung resultierenden Schwierigkeiten abwägen können. Doch Kinder werden von Wesensveränderungen ihrer Eltern überrascht - kaum jemand bezieht beispielsweise die Auswirkungen einer Alzheimer-Erkrankung eines Elternteils in die Überlegung ein. Es muss eine Situation geschaffen werden, die der Mutter ein Weiterleben im Haus in Sauberkeit und menschenwürdiger Betreuung ermöglicht. Dies kann nur über eine Verteilung der Betreuungsaufgaben auf viele Schultern erreicht werden. Die Meinung der Mutter jedoch ist nun nach eingetretener Betreuung kein zu berücksichtigendes Kriterium - sie muss sich beugen.

Fazit: Ihre Schwester muss aus Selbstschutz und zum Wohle Ihrer Mutter auf externe Hilfen bestehen und diese einsetzen - auch ohne ihre Einwilligung. Auch würde Ihre Mutter dieser Verfahrensweise wohl zugestimmt haben, wäre schon damals dieser Punkt angesprochen worden. Als Alternative käme nur eine geschlossene Heimunterbringung in Betracht, die jedoch keiner von Ihnen will. Bemühen Sie sich für finanzielle Unterstützung um eine Einstufung in eine Pflegestufe und suchen Sie in aller Ruhe einen Pflegedienst und eine Haushaltshilfe, welche die Problematik akzeptieren und nicht bei Widerständen das Handtuch werfen. Nur so können Sie und Ihre Schwester Ihrer Mutter einen würdigen Lebensabend bereiten.


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